Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Skischule-Stuhleck, Inhaber: Christian Gatschelhofer, Kaltenbachstraße 12a, 8684 Spital/Semmering
Tel.: 03853/764, 0664/2329089, E-Mail: info@skischule-stuhleck.at, Web: www.skischule-stuhleck.at
1. Für Geschäfte mit der Skischule-Stuhleck gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen gelten nur nach schriftlicher
Vereinbarung. Als Vertragssprache wird Deutsch vereinbart.
2. Der Vertragspartner muss die Skischule Stuhleck über alle den Unterricht betreffenden
relevanten Dinge wahrheitsgemäß aufklären: Eigenkönnen, Gesundheitszustand, Sonstiges.
Entsprechende auf den Stand der Technik und vom Fachbetrieb überprüfte Ausrüstung fällt
in die Obsorge des Vertragspartners. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten
und die Fis-Regeln sind einzuhalten. Missachtung berechtigt die Skischule-Stuhleck zur
Vertragsauflösung. Für Unfälle wird nicht gehaftet. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist
Sache des Vertragspartners.
3. Alle Angebote sind freibleibend. Buchungen über das Internet gelten erst nach schriftlicher
Bestätigung. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Skischule-Stuhleck, verkleinert sich bei
Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 5 Personen, können Gruppen
zusammengelegt oder Unterrichtsstunden reduziert werden.
4. Alle Preise laut Aushang im Skischulbüro gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und
sind in Euro. Für Druckfehler im Prospekt und auf der Website wird nicht gehaftet. Liftkarten
und Ausrüstung sind nicht in den Preisen beinhaltet. Der Unterricht findet bei jeder
Witterung statt, ist aber eine weitere Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt oder
witterungsbedingt nicht möglich, kann keine Rückerstattung des Vertragspreises erfolgen.
Krankheitsbedingter Rücktritt ist nur aufgrund eines ärztlichen Attestes möglich. Bis 48
Stunden vor Kursbeginn ist der Rücktritt stornofrei, bis 16.30 Uhr des Vortages werden 50 %
des Preises verrechnet, danach der volle Preis.
5. Sollte die Skischule-Stuhleck während der Vertragserfüllung Fotos oder Videos von den
Kursteilnehmern anfertigen, so erklärt sich der Vertragspartner mit deren Veröffentlichung,
insbesondere in elektronischen Medien der Skischule-Stuhleck, ausdrücklich einverstanden.
6. Erfüllungsort ist der Sitz der Skischule-Stuhleck. Fehlender Ausbildungserfolg gilt nicht als
mangelhafte Leistungserbringung.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist
durch eine solche derart zu ersetzen, welche einer gültigen Bestimmung wirtschaftlich am
nächsten kommt.
8. Gerichtsstand ist der Sitz der Skischule-Stuhleck. Es gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss des internationalen Privatrechts, sowie UN-Kaufrecht.
9. Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen
Maßnahmen wie Schließungen der Ski- & Snowboardschule gelten die unten angeführten
besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus) bzw.
CORONA-Virus).
10. Die für COVID-19 besonderen Bestimmungen sind im Punkt 11 zusammengefasst.
11. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONAVirus):
11.1. Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:
Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus
ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden
Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in
der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden
COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.

Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende
Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer
Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen
in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit
Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu
vermeiden.
Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des
Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten.
Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt
bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.
Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von
Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben,
Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im
zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- &
Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.
Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei
für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem
Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.
Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit,
Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines
Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische
Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere
Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an
einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.
Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während
des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen,
sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der
Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur
Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule
abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge
unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung
unterziehen müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum
Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in
Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.
11.2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich:
Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der
Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem „Rücktrittsbedingungen“
ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim
Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der
Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.
Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im
Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von
Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich
eingestellt wird,
Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von
Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der
Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski-
& Snowboardschule nicht unmöglich.
Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder
Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von
Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden
Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:
In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule
für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren
Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht
schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts
begehrt:
• behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn
davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,
• behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb
für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
• behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region,
wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
• den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung,
wenn er damit nicht rechnen konnte.
Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder
Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Ski-&
Snowboard benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder
Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von
behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie
Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch
mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die Ski- &
Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.
11.3. Besondere Haftungsbestimmungen:
Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keinerlei Haftung für alle Schäden und Folgeschäden
oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftreten von
COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde während der Erbringung der
Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden
Vorkehrungen von der Ski- & Snowboardschule ausgegangen sein sollte.
Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule aus einem oder mehreren der
oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Ski- &
Snowboardschule für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten
des Kunden eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte
Aufwendungen, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten
und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden
vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen
Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene
Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit
verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene
Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls
ausgeschlossen.
Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise möglich (vgl.
dazu oben entsprechende Bestimmungen) und muss der Kunde den Unterricht aufgrund einer
beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der
Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagen, so gilt Punkt 4.
Rücktrittsbedingungen.
11.4. Die Ski- & Snowboardschule behält sich vor, Fiebermessungen bei jedem Kunden vor
Beginn eines jeden Kurses oder am Beginn eines jeden Kurstages durchzuführen. Im Falle
erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende
Krankheiten wie z.B. COVID-19 kann die Skischule nach eigenem Ermessen den Kunden vom
Unterricht ausschließen.
Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige
Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden
Gutschrift.